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FAQs

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  • Blockzeiten

    Während den sogenannten "Blockzeiten" gewährleistet unsere Schulgemeinde gleichzeitig stattfindenden Unterricht für alle Kinder vom Kindergarten und der Primarschule.

    Lehrerschaft und Schulbehörde sind sich der Bedeutung von Blockzeiten für berufstätige Erziehungsberechtigte bewusst und daher jedes Jahr bestrebt, ein Maximum an Blockzeiten anzubieten.

    Aufgrund unterschiedlicher Lektionenzahlen der einzelnen Klassen und weiteren organisatorischen Gründen ändern die Blockzeiten von Schuljahr zu Schuljahr.

    Aktuelle Blockzeiten
    Montag - Freitag: 8.15 Uhr - 11.45 Uhr

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  • Einschulung

    Kindergarten gehört zur obligatorischen Schulzeit

    Der Kindergarten dauert zwei Jahre und ist obligatorisch.
    Die gesamte obligatorische Schulzeit beträgt 11 Jahre.

    Stichtag 31. Juli

    Kinder, welche vor dem 31. Juli vier Jahre alt werden, werden auf Beginn des kommenden Schuljahres schulpflichtig und besuchen das erste Kindergartenjahr.
    Kinder, welche vor dem 31. Juli sechse Jahre alt werden, besuchen auf Beginn des kommenden Schuljahres die 1. Klasse.

    Ausnahmen

    Aus wichtigen Gründen kann der Schuleintritt um ein Jahr vorgezogen oder hinausgeschoben werden. Dies geschieht auf Antrag der Erziehungsberechtigten an die Primarschulbehörde. Ein Entscheid basiert in der Regel auf Rücksprache mit den Lehrpersonen, der Schulaufsicht und in Ausnahmefällen auf Einholen eines Gutachtens beim Jugendpsychologischen Dienstes.

    Kindergarten- und Schulklasseneinteilung

    An unserer Schule wird grundsätzlich im Doppelklassensystem unterrichtet. Änderungen im Klassensystem sind während der Schulzeit (1. bis 6. Klasse) möglich. In der Regel bleiben die Schulkinder zwei Jahre bei derselben Lehrperson.

    Die Zuteilung der Kinder wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:
    Wohnquartier, Verhältnis von Mädchen und Knaben, Anteil fremdsprachiger Kinder, leistungsmässig ausgeglichene Klassen sowie die soziale Durchmischung. Die Einteilung Ihres Kindes wird Ihnen so früh wie möglich schriftlich mitgeteilt. Den Stundenplan erhalten Sie vor den Sommerferien.

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  • Rechtliches

    Die Schulgemeinde Freidorf- Watt als Schulträgerin ist verantwortlich für die Organisation und die Überwachung des Schulbetriebes.

    Dazu setzt sie eine aus 5 Personen bestehende Schulbehörde ein. Grundlage der Tätigkeit dieser Behörde bildet das, von der Schulgemeinde erlassene, Organisationsreglement sowie die geltenden kantonalen Gesetze und Erlasse.

    Die Ausbildungsziele sowie der Lehrplan werden vom Departement für Erziehung und Kultur des Kantons Thurgau festgelegt, welches zur fachlichen Betreuung der Schule und ihrer Lehrpersonen Schulinspektoren und Schulinspektorinnen einsetzt.

    Übertritt in die Oberstufe

    Der Übertritt in die Oberstufe ist an unserer Schule klar geregelt. Das Übertrittsreglement [pdf, 39 KB] steht Ihnen als pdf-Dokument zur Einsicht zur Verfügung.

     

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  • Schularzt/-Zahnarzt

    Schularzt

    Als Schularzt amtet

    Dr. Ivo Schmid, Arbon

    Die Aufgaben des Schularztes werden auf kantonaler Ebene geregelt und beschränken sich grundsätzlich auf Überwachungs-, bzw. Beratungsfunktionen. Vor Eintritt in die 1. Klasse sowie in der 4. Klasse werden alle Kinder zu einer Routinekontrolle eingeladen. Dabei wird auch der Impfstatus überprüft. Der Schularzt führt jedoch keine Impfungen oder Behandlungen durch.

    Schulzahnarzt / Zahnpflege

    Der Kanton verlangt, dass die Zähne der Kinder (ab 2. Kindergartenjahr) einmal jährlich von einem Zahnarzt untersucht werden. Die Schule ist verpflichtet, darüber Kontrolle zu führen. Es steht Ihnen frei, ob Sie diesen Untersuch und eine allfällige Behandlung bei Ihrem Privatzahnarzt oder bei einem der drei Schulzahnärzte durchführen lassen.

    Unsere Schulzahnärzte heissen

    Dr. med. dent. M. Altinbas, Promenadenstr. 9, Arbon
    Dr. med. dent. A. Hergovits, Bohl 9, St. Gallen
    Dr. med. dent. C. Hüskens, Herrenwiese 3, Freidorf


    Schüler, die einen unserer drei Schulzahnärzte besuchen, werden jährlich direkt von der betreffenden Praxis für den regelmässigen Untersuch aufgeboten. Die Kosten für den Untersuch beim Schulzahnarzt (gemäss Schulzahntarif) übernimmt die Schule.

  • Schulbesuche

    Schulbesuche in unseren Klassen sind jederzeit möglich und willkommen.
    Wir laden Sie ganz herzlich zu einem Unterrichtsbesuch ein!

    Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihrem Kind und dessen Lehrperson über die Schultern zu schauen und ein Stück schulischen Alltag mitzuerleben.

    Wenn Sie bestimmte Lektionen erleben möchten, nehmen Sie bitte mit der Lehrperson Ihres Kindes telefonisch Kontakt auf.

  • Schulergänzende Betreuung

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  • Unterrichtsausfall

    Die Schulgemeinden im Kanton Thurgau sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass kein Unterricht ausfällt.Wir arbeiten mit einer Springerliste von ausgebildeten Lehrpersonen, die uns bei einem Ausfall der Klassenlehrperson als kurzfristige Stellvertreterinnen und Stellvertreter zur Verfügung stehen.

    Bei rechtzeitiger Vorankündigung (1-2 Wochen) an die Eltern kann Unterricht ausfallen. Dies ist insbesondere bei Hospitationen innerhalb des Schulhauses der Fall. Unsere Lehrpersonen sind verpflichtet, pro Schuljahr zwei Lektionen für die kollegiale Hospitation einzusetzen. Diese Unterrichtsbesuche finden aber zu Randzeiten statt und werden rechtzeitig angekündigt.

  • Urlaubsregelung

    Unentschuldigte und entschuldigte Absenzen

    Gemäss Unterrichtsgesetzgebung wird unterschieden zwischen entschuldigten und unentschuldigten Absenzen.

    Letztere werden in jedem Fall durch die Lehrperson der Schulleitung mitgeteilt.
    Ab einem gewissen Ausmass werden unentschuldigte Absenzen durch die Schulleitung geahndet.
    Absenzen werden durch die Lehrperson in folgenden Fällen in eigener Kompetenz bewilligt, beziehungsweise akzeptiert: Krankheit, Unfall, Arzt- oder Zahnarztbesuch.

    Nehmen Sie als Eltern in diesem Fall bitte Kontakt mit der Lehrperson Ihres Kindes auf!
    Häufen sich bei Ihrem Kind solche Absenzen oder werden besondere Feststellungen gemacht, wird die Schulleitung durch die Lehrperson informiert.

    Folgende Absenzen sind bei der Schulleitung vorgängig zu beantragen und werden in der Regel nach erfolgter Rücksprache mit der Lehrperson entschieden: längere Abwesenheit infolge familiärer Anlässe (Hochzeit, Geburtstag, Todesfall etc).

    Laden Sie unser Formular Urlaubsgesuch [pdf, 77 KB] herunter.

    Absenzenreglement PSG Freidorf-Watt [pdf, 48 KB]