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FAQs

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  • Ausserschulische Betreuungsangebote

    Frühbetreuung
    An drei Wochentagen besteht die Möglichkeit, dass Kinder bereits ab 07.00 Uhr durch die Schule betreut werden.
    Die Frühbetreuung findet an den gleichen Tagen wie der Mittagstisch statt: Montag, Dienstag und Freitag
    Die angemeldeten Kinder werden im Mittagstischraum betreut. Dazu stehen diverse Spielsachen, Spiele und Bilderbücher zur Verfügung.

    Die Frühbetreuung ist als regelmässig genutztes Zeitgefäss gedacht. Die gewünschten Wochentage müssen bei der Schulleitung angemeldet werden.

    071 455 11 63 oder schulleitung@schulefreidorf-watt.ch

    Mittagstisch und Mittagsbetreuung
    Der Mittagstisch und die anschliessende Mittagsbetreuung finden am Montag, Dienstag und Freitag im Mehrzweckraum des Kindergartens statt.
    Die Teilnahme kostet 11 Fr.

    Die Anmeldung muss direkt bei der verantwortlichen Person, Sandra Suhner, gemacht werden.

    078 898 28 84

    Nachmittagsbetreuung
    Für die drei Wochentage Montag, Dienstag, Freitag besteht das Angebot einer Nachmittagsbetreuung. Diese startet ab 13.30 Uhr im Anschluss an den Mittagstisch oder um 15.30 Uhr im Anschluss an den Schulunterricht und dauert bis maximal 17.30 Uhr.

    Für die Nachmittagsbetreuung wird den Eltern CHF 5.- pro Stunde und Kind verrechnet. Der Betrag wird halbjährlich zu Beginn des Semesters in Rechnung gestellt.

    Die Kinder werden im Mittagstischraum von einer dafür angestellten Betreuungsperson betreut.

    Die Nachmittagsbetreuung ist als regelmässig genutztes Zeitgefäss gedacht. Die gewünschten Wochentage und Betreuungszeiten müssen bei der Schulleitung angemeldet werden.

    071 455 11 63 oder schulleitung@schulefreidorf-watt.ch

    Hausaufgabenbetreuung
    Angebot

    Die Hausaufgabenbetreuung wird von der Schule kostenlos angeboten und durch eine Assistenzperson ausgeführt. Die Hausaufgabenbetreuung steht grundsätzlich allen Kindern offen.
    Bei der Hausaufgabenbetreuung handelt es sich um ein Angebot für ein begleitetes Lösen der Hausaufgaben, jedoch nicht um Nachhilfeunterricht.
    Um einen sinnvollen und effizienten Betrieb zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl pro angebotenem Zeitgefäss beschränkt.

    An-/Abmeldung
    Das Kind kann durch die Eltern zu Beginn des Schuljahres schriftlich angemeldet werden. Die Anmeldung verpflichtet zu einer regelmässigen Teilnahme.
    Eine Anmeldung kann bei Bedarf auch während des Jahres erfolgen. Die Teilnahme an derHausaufgabenbetreuung kann von der Schule in Absprache mit den Eltern verordnet werden.
    Die Hausaufgabenbetreuung kann auf Wunsch der Eltern und in Absprache mit der Lehrperson unter dem Jahr beendet werden.

    Erwartungen an die Hausaufgabenbetreuung
    Die Begleitperson
    - gewährleistet einen ruhigen und ordentlichen Betrieb.
    - führt eine Anwesenheitskontrolle im Austausch mit den Lehrpersonen.
    - unterstützt und leitet die Kinder an.
    - kontrolliert die Vollständigkeit der Hausaufgaben, soweit möglich.
    - erklärt die Aufgaben mit Hilfe von Lösungswegen der Lehrpersonen.

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  • Blockzeiten

    Während den sogenannten "Blockzeiten" gewährleistet unsere Schulgemeinde gleichzeitig stattfindenden Unterricht für alle Kinder vom Kindergarten und der Primarschule.

    Lehrerschaft und Schulbehörde sind sich der Bedeutung von Blockzeiten für berufstätige Erziehungsberechtigte bewusst und daher jedes Jahr bestrebt, ein Maximum an Blockzeiten anzubieten.

    Aufgrund unterschiedlicher Lektionenzahlen der einzelnen Klassen und weiteren organisatorischen Gründen ändern die Blockzeiten von Schuljahr zu Schuljahr.

    Aktuelle Blockzeiten
    Kindergarten Montag - Freitag 8.15 Uhr - 11.45 Uhr
    Primarschule Montag - Freitag 8.15 Uhr - 11.40 Uhr

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  • Einschulung

    Kindergarten gehört zur obligatorischen Schulzeit

    Der Kindergarten dauert zwei Jahre und ist obligatorisch.
    Die gesamte obligatorische Schulzeit beträgt 11 Jahre.

    Stichtag 31. Juli

    Kinder, welche vor dem 31. Juli vier Jahre alt werden, werden auf Beginn des kommenden Schuljahres schulpflichtig und besuchen das erste Kindergartenjahr.
    Kinder, welche vor dem 31. Juli sechse Jahre alt werden, besuchen auf Beginn des kommenden Schuljahres die 1. Klasse.

    Ausnahmen

    Aus wichtigen Gründen kann der Schuleintritt um ein Jahr vorgezogen oder hinausgeschoben werden. Dies geschieht auf Antrag der Erziehungsberechtigten an die Primarschulbehörde. Ein Entscheid basiert in der Regel auf Rücksprache mit den Lehrpersonen, der Schulaufsicht und in Ausnahmefällen auf Einholen eines Gutachtens beim Jugendpsychologischen Dienstes.

    Kindergarten- und Schulklasseneinteilung

    An unserer Schule wird grundsätzlich im Doppelklassensystem unterrichtet. Änderungen im Klassensystem sind während der Schulzeit (1. bis 6. Klasse) möglich. In der Regel bleiben die Schulkinder zwei Jahre bei derselben Lehrperson.

    Die Zuteilung der Kinder wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:
    Wohnquartier, Verhältnis von Mädchen und Knaben, Anteil fremdsprachiger Kinder, leistungsmässig ausgeglichene Klassen sowie die soziale Durchmischung. Die Einteilung Ihres Kindes wird Ihnen so früh wie möglich schriftlich mitgeteilt. Den Stundenplan erhalten Sie vor den Sommerferien.

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  • Ferienplan

  • Frühbetreuung

    An drei Wochentagen besteht die Möglichkeit, dass Kinder bereits ab 07.00 Uhr durch die Schule betreut werden.
    Die Frühbetreuung findet an den gleichen Tagen wie der Mittagstisch statt: Montag, Dienstag und Freitag.
    Die angemeldeten Kinder werden im Mittagstischraum betreut. Dazu stehen diverse Spielsachen, Spiele und Bilderbücher zur Verfügung.

    Die Frühbetreuung ist als regelmässig genutztes Zeitgefäss gedacht. Die gewünschten Wochentage müssen bei der Schulleitung angemeldet werden.

    071 455 11 63 oder schulleitung@schulefreidorf-watt.ch

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  • Hausaufgabenbetreuung

    Hausaufgabenbetreuung
    Angebot

    Die Hausaufgabenbetreuung wird von der Schule kostenlos angeboten und von einer Assistenzperson ausgeführt. Die Hausaufgabenbetreuung steht grundsätzlich allen Kindern offen.
    Bei der Hausaufgabenbetreuung handelt es sich um ein Angebot für ein begleitetes Lösen der Hausaufgaben, jedoch nicht um Nachhilfeunterricht.
    Um einen sinnvollen und effizienten Betrieb zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl pro angebotenem Zeitgefäss beschränkt.

    An-/Abmeldung
    Das Kind kann durch die Eltern zu Beginn des Schuljahres schriftlich angemeldet werden. Die Anmeldung verpflichtet zu einer regelmässigen Teilnahme.
    Eine Anmeldung kann bei Bedarf auch während des Jahres erfolgen. Die Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung kann von der Schule in Absprache mit den Eltern verordnet werden.
    Die Hausaufgabenbetreuung kann auf Wunsch der Eltern und in Absprache mit der Lehrperson unter dem Jahr beendet werden.

    Erwartungen an die Hausaufgabenbetreuung
    Die Begleitperson
    - gewährleistet einen ruhigen und ordentlichen Betrieb.
    - führt eine Anwesenheitskontrolle im Austausch mit den Lehrpersonen.
    - unterstützt und leitet die Kinder an.
    - kontrolliert die Vollständigkeit der Hausaufgaben, soweit möglich.
    - erklärt die Aufgaben mit Hilfe von Lösungswegen der Lehrpersonen.

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  • Nachmittagsbetreuung

    Nachmittagsbetreuung
    Für die drei Wochentage Montag, Dienstag und Freitag besteht das Angebot einer Nachmittagsbetreuung. Diese startet ab 13.30 Uhr im Anschluss an den Mittagstisch oder um 15.30 Uhr im Anschluss an den Schulunterricht und dauert bis maximal 17.30 Uhr.

    Für die Nachmittagsbetreuung wird den Eltern CHF 5.- pro Stunde und Kind verrechnet. Der Betrag wird halbjährlich zu Beginn des Semesters in Rechnung gestellt.

    Die Kinder werden im Mittagstischraum von einer dafür angestellten Betreuungsperson betreut.

    Die Nachmittagsbetreuung ist als regelmässig genutztes Zeitgefäss gedacht. Die gewünschten Wochentage und Betreuungszeiten müssen bei der Schulleitung angemeldet werden.

    071 455 11 63 oder schulleitung@schulefreidorf-watt.ch

     

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  • Rechtliches

    Die Schulgemeinde Freidorf- Watt als Schulträgerin ist verantwortlich für die Organisation und die Überwachung des Schulbetriebes.

    Dazu setzt sie eine aus 5 Personen bestehende Schulbehörde ein. Grundlage der Tätigkeit dieser Behörde bildet das, von der Schulgemeinde erlassene, Organisationsreglement sowie die geltenden kantonalen Gesetze und Erlasse.

    Die Ausbildungsziele sowie der Lehrplan werden vom Departement für Erziehung und Kultur des Kantons Thurgau festgelegt, welches zur fachlichen Betreuung der Schule und ihrer Lehrpersonen Schulinspektoren und Schulinspektorinnen einsetzt.

    Übertritt in die Oberstufe

    Der Übertritt in die Oberstufe ist an unserer Schule klar geregelt. Das Übertrittsreglement steht Ihnen als pdf-Dokument zur Einsicht zur Verfügung.

     

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  • Schularzt/-Zahnarzt

    Schularzt

    Als Schularzt amtet

    Dr. Ivo Schmid, Arbon

    Die Aufgaben des Schularztes werden auf kantonaler Ebene geregelt und beschränken sich grundsätzlich auf Überwachungs-, bzw. Beratungsfunktionen. Vor Eintritt in die 1. Klasse sowie in der 4. Klasse werden alle Kinder zu einer Routinekontrolle eingeladen. Dabei wird auch der Impfstatus überprüft. Der Schularzt führt jedoch keine Impfungen oder Behandlungen durch.

    Schulzahnarzt / Zahnpflege

    Der Kanton verlangt, dass die Zähne der Kinder (ab 2. Kindergartenjahr) einmal jährlich von einem Zahnarzt untersucht werden. Die Schule ist verpflichtet, darüber Kontrolle zu führen. Es steht Ihnen frei, ob Sie diesen Untersuch und eine allfällige Behandlung bei Ihrem Privatzahnarzt oder bei einem der drei Schulzahnärzte durchführen lassen.

    Unsere Schulzahnärzte heissen

    Dr. med. dent. M. Altinbas, Promenadenstr. 9, Arbon
    Dr. med. dent. A. Hergovits, Bohl 9, St. Gallen
    Dr. med. dent. C. Hüskens, Herrenwiese 3, Freidorf


    Schüler, die einen unserer drei Schulzahnärzte besuchen, werden jährlich direkt von der betreffenden Praxis für den regelmässigen Untersuch aufgeboten. Die Kosten für den Untersuch beim Schulzahnarzt (gemäss Schulzahntarif) übernimmt die Schule.

     

  • Schulbesuche

    Schulbesuche in unseren Klassen sind jederzeit möglich und willkommen.
    Wir laden Sie ganz herzlich zu einem Unterrichtsbesuch ein!

    Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihrem Kind und dessen Lehrperson über die Schultern zu schauen und ein Stück schulischen Alltag mitzuerleben.

    Wenn Sie bestimmte Lektionen erleben möchten, nehmen Sie bitte mit der Lehrperson Ihres Kindes telefonisch Kontakt auf.

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  • Unterrichtsausfall

    Die Schulgemeinden im Kanton Thurgau sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass kein Unterricht ausfällt.Wir arbeiten mit einer Springerliste von ausgebildeten Lehrpersonen, die uns bei einem Ausfall der Klassenlehrperson als kurzfristige Stellvertreterinnen und Stellvertreter zur Verfügung stehen.

    Bei rechtzeitiger Vorankündigung (1-2 Wochen) an die Eltern kann Unterricht ausfallen. Dies ist insbesondere bei Hospitationen innerhalb des Schulhauses der Fall. Unsere Lehrpersonen sind verpflichtet, pro Schuljahr zwei Lektionen für die kollegiale Hospitation einzusetzen. Diese Unterrichtsbesuche finden aber zu Randzeiten statt und werden rechtzeitig angekündigt.

  • Urlaubsregelung

    Unentschuldigte und entschuldigte Absenzen

    Gemäss Unterrichtsgesetzgebung wird unterschieden zwischen entschuldigten und unentschuldigten Absenzen.

    Letztere werden in jedem Fall durch die Lehrperson der Schulleitung mitgeteilt.
    Ab einem gewissen Ausmass werden unentschuldigte Absenzen durch die Schulleitung geahndet.
    Absenzen werden durch die Lehrperson in folgenden Fällen in eigener Kompetenz bewilligt, beziehungsweise akzeptiert: Krankheit, Unfall, Arzt- oder Zahnarztbesuch.

    Nehmen Sie als Eltern in diesem Fall bitte Kontakt mit der Lehrperson Ihres Kindes auf!
    Häufen sich bei Ihrem Kind solche Absenzen oder werden besondere Feststellungen gemacht, wird die Schulleitung durch die Lehrperson informiert.

    Folgende Absenzen sind bei der Schulleitung vorgängig zu beantragen und werden in der Regel nach erfolgter Rücksprache mit der Lehrperson entschieden: längere Abwesenheit infolge familiärer Anlässe (Hochzeit, Geburtstag, Todesfall etc).

    Laden Sie unser Formular Urlaubsgesuch herunter.

    Absenzenreglement PSG Freidorf-Watt pdf